ANTIDISKRIMINIERUNGSBERATUNG
Was ist Antidiskriminierungsberatung?
Antidiskriminierungsberatung versteht sich als Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Auf der Grundlage fachlicher Standards wird ein geschützter Raum zur Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen geboten und Ratsuchende bei konkreten Schritten zur Einforderung ihres Rechts auf Nichtdiskriminierung begleitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht Antidiskriminierungsberatung Diskriminierung auch öffentlich sichtbar.
Welchen Standards folgt die Beratung?
Die Beratung selbst erfolgt auf der Grundlage fachlicher Standards, die sich unser Dachverband, der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und seine Mitgliedsorganisationen gegeben haben:
- Parteilichkeit
Die Berater:innen sind auf Ihrer Seite. Sie vertreten Ihre Perspektive und Ihre Interessen. - Vertraulichkeit
Die Berater:innen machen nichts ohne Ihre Zustimmung und geben keine Informationen weiter. - Unabhängigkeit
Die Beratungsstellen arbeiten unabhängig. Sie sind keine staatliche Organisation oder Behörden. - Fachlichkeit
Die Berater:innen stellen durch ihre Qualifikationen sowie regelmäßigen Weiterbildungen, (Selbst)Reflexionen und fachlichen Austausch ihre fachliche Kompetenz sicher. - Mehrsprachigkeit
Bei Bedarf bemühen sich die Berater:innen um eine professionelle:n Dolmetscher:in. - Anonymität
Auf Wunsch werden Sie anonym beraten. - Kostenfreiheit
Die Beratung kostet kein Geld
Näheres finden Sie im Eckpunktepapier des advd.
Was unterscheidet die Antidiskriminierungsberatung von der Beratung für Betroffene rechter Gewalt (Opferberatung)?
Die Beratung für Betroffene rechter Gewalt beschäftigt sich mit Sachverhalten, die strafrechtliche Relevanz haben, wie Beleidigung oder Körperverletzung. Antidiskriminierungsberatung richtet sich an Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Eine strafrechtliche Relevanz muss hier nicht vorliegen. Benachteiligung beginnt nicht erst bei strafrechtlicher Relevanz. Diskriminierung findet vor allem auch in Alltagssituationen statt – etwa bei der Arbeit, in Bus und Bahn und bei alltäglichen Geschäften.
Diskriminierung geht damit auch von Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen aus. Der rechtliche Diskriminierungsschutz ergibt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Grundgesetz (GG) und einigen Landesgesetzen. Im Unterschied zur Beratung für Betroffene rechter Gewalt, muss das Recht auf Nichtdiskriminierung zivilrechtlich, arbeitsrechtlich und verwaltungsrechtlich eingefordert werden.