Beratungs- und Clearingstelle Antidiskriminierung
Die Beratungs- und Clearingstelle des Antidiskriminierungsforums Saar ist ein durch das saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit gefördertes Beratungsangebot für Betroffene von Diskriminierung.
Die Beratungsstelle bietet eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung an. Wir berücksichtigen dabei die Vielschichtigkeit, in der Diskriminierung stattfinden kann und nehmen Mehrfachdiskriminierungen und ihre Folgen in den Blick (intersektionaler Ansatz).
Näheres zum Beratungsangebot und Kontakt finden Sie hier.
Neben der Beratung von Betroffenen, hat das Projekt zum Ziel Diskriminierungsrisiken in öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Institutionen durch Fortbildungen präventiv entgegenzuwirken.
Was ist Antidiskriminierungsberatung?
Welchen Standards folgt die Beratung?
Die Beratung selbst erfolgt auf der Grundlage fachlicher Standards, die sich unser Dachverband, der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) und seine Mitgliedsorganisationen gegeben haben:
- Parteilichkeit
Die Berater*innen sind auf Ihrer Seite. Sie vertreten Ihre Perspektive und Ihre Interessen. - Vertraulichkeit
Die Berater*innen machen nichts ohne Ihre Zustimmung und geben keinen Informationen weiter. - Unabhängigkeit
Die Beratungsstellen arbeiten unabhängig. Sie sind keine staatliche Organisation oder Behörde. - Fachlichkeit
Die Berater*innen stellen durch ihre Qualifikationen, sowie regelmäßigen Weiterbildungen, (Selbst) Reflektionen und fachlichem Austausch ihre fachliche Kompetenz sicher. - Mehrsprachigkeit
Bei Bedarf bemühen sich die Berater*innen um eine professionelle Dolmetschung. - Anonymität
Auf Wunsch werden Sie anonym beraten. - Kostenfreiheit
Die Beratung kostet kein Geld.
Näheres finden Sie hier.
Was unterscheidet die Antidiskriminierungsberatung von der Beratung für Betroffene rechter Gewalt (Opferberatung)?
Die Beratung für Betroffene rechter Gewalt beschäftigt sich mit Sachverhalten, die strafrechtliche Relevanz haben, wie Beleidigung oder Körperverletzung. Antidiskriminierungsberatung richtet sich an Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Eine strafrechtliche Relevanz muss hier nicht vorliegen. Benachteiligung beginnt nicht erst bei strafrechtlicher Relevanz. Diskriminierung findet vor allem auch in Alltagssituationen statt – etwa bei der Arbeit, in Bus und Bahn und bei alltäglichen Geschäften.
Diskriminierung geht damit auch von Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen aus. Der rechtliche Diskriminierungsschutz ergibt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Grundgesetz (GG) und einigen Landesgesetzen. Im Unterschied zur Beratung für Betroffene rechter Gewalt, muss das Recht auf Nichtdiskriminierung zivilrechtlich, arbeitsrechtlich und verwaltungsrechtlich eingefordert werden.